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Baubeschreibung Choriner
Straße
Stand:
20.08.2003 Objektangaben
Das
Grundstück Choriner Str. 14 befindet sich in Berlin-Prenzlauer Berg. Es
handelt sich um ein 4-geschossiges Vorderhaus mit angrenzenden rechten
Seitenflügel und Gartenhaus . Baubeschreibung
1.
Allgemein A.
Angaben zum Haus Das
Haus liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Es wird vollständig
saniert und instandgesetzt. Im Vorderhaus wird ein Aufzug eingebaut. B.
Angaben zu den Bauausführungen Die
Bauausführungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Baukunst. Die
Bauarbeiten erfolgen nach der Landesbauordnung, den behördlichen
Bestimmungen der Verwaltungs- und Bauaufsichtsbehörde, den einschlägigen
Gesetzen sowie nach den für das Bauvorhaben maßgeblichen Bauvorschriften
und Verordnungen. Die Bauarbeiten werden nach der Baugenehmigung und der
geprüften Statik ausgeführt. Die
Genehmigung zur Ausführung der Baumaßnahmen wurde im März
2003 beantragt. 2.
Fassaden A.
Straßenfassade An
der Fassade wird loser Putz entfernt und ein neuer Putz aufgebracht. Nicht
verputzte Mauerwerksflächen werden neu verputzt. Fensterlaibungen,
Absetzungen, Gesimsbänder werden gemäß vorliegender Planung neu
erstellt. Gut erhaltene Klingerelemente werden renoviert und sollen
weitestgehend erhalten bleiben. Die gesamten Bleche, wie
Fensterbleche, Regenrinnen, Abdeckungen, Fallrohre, Schneefanggitter etc.
werden entfernt und aus Titanzinkblech neu erstellt. Der gesamte
Dachbereich wird neu einge-blecht. Als
letzte Schicht (Wetterschicht) erhält die Fassade einen mineralischen
Anstrich. Der Farbton der Fassade wird, falls notwendig, in Absprache mit
den beteiligten Behörden festgelegt.. Stuckelemente,
Fensterlaibungen, Absetzungen, Gesimsbänder und sonstige Dekoration
werden vorbehaltlich der Zustimmung der Sanierungsverwaltungsstelle und
der noch näher abzustimmenden Planung erstellt. B.
Hoffassaden Die
gesamten Hoffassade wird mit einem Reibeputz versehen. Die Gliederung der
Fassade sowie der Fassadenteile werden - soweit vorhanden - entsprechend
dem Ursprungszustand behandelt. Ebenso erfolgt die komplette Erneuerung
der Regenrinne, Einhänge, Fallrohre, Schneefanggitter sowie Bleche aus
Titanzinkblech analog der Vorderfassade. C
. Giebelfassade Die Giebelfassaden werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen nachbarschaftlichen Vorschriften analog der Straßen und Hoffassade bearbeitet, soweit die entsprechende Genehmigung der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke gegeben wird. Die derzeit vorhandene Blechabdeckungen werden entfernt. 3.
Durchgänge In den Durchgängen werden alle über Putz liegenden Leitungen sowie alle
Schalt- und Sicherungskästen etc. entfernt und neu unter Putz verlegt. Hauseingangstüren,
Hoftüren sowie die Türen zu den Mieteinheiten werden, wie unter Position
9. Tischlerarbeiten beschrieben, überarbeitet. Es erfolgt an den Hauseingangs-
und Hoftüren die Montage bzw. Überarbeitung neuer Drückergarnituren.
Die Türen zu den Mieteinheiten erhalten als Drückergarnituren
Schutzbeschläge. Das
gesamte Haus erhält eine neue Klingel- und Wechselsprechanlage. Die
neu anzubringende Briefkastenanlage wird an geeigneter Stelle errichtet. Eventuelle
lose oder beschädigte Putzteile in den Durchgängen werden abgeschlagen,
neu verputzt. Die gesamten Durchgänge werden malermäßig endbehandelt. Alle
Holzteile wie Türen, Geländer etc. werden, wie unter der Position 4.
Treppenhäuser beschrieben, überarbeitet und neu lackiert. 4.
Treppenhäuser Alle Arbeiten an den Holzteilen, wie Geländer, Stufen, Eingangstüren
und dergleichen werden, wie unter Position 9. Tischlerarbeiten
beschrieben, ausgeführt. Hierzu gehört der Austausch defekter und die
Neuerstellung fehlender Geländertraljen sowie die Neuerstellung komplett
fehlender Geländeranlagen. Nach
Ausführung der Tischlerarbeiten werden alle Holzteile vorbehandelt, wenn
notwendig alte Lackschichten entfernt. Die Holzteile werden somit
grundiert und endbehandelt. Die
Wandflächen werden gemäß eventuell behördlicher Auflagen, wo
erforderlich, gestrichen oder lackiert. Die Deckenflächen werden in jedem
Fall gemäß Farbkonzept vorgearbeitet und gestrichen. Es
erfolgt, wie unter Position 8. Energieversorgung beschrieben, eine neue
Ausstattung mit Beleuchtungskörpern sowie mit Wohnungsklingeln und
Lichtschaltern. Alle Leitungen und Leerrohre werden unter Putz geführt.
Die Treppenstufen werden neu belegt. 5. Keller
Die Keller werden gemäß Architektenplanung erstellt. Die
Kelleranlage wird entrümpelt. Es werden unter Berücksichtigung der
vorgefundenen Gegebenheiten die Kellerverschläge überarbeitet,
gegebenenfalls neu errichtet und mit neuen Verschlagtüren versehen. Die
Kellerböden werden überprüft und im Bereich von Beschädigungen
ausgebessert oder erneuert. Alle Wände und Decken der Kellergänge werden
geweißt. Jeder Mieter erhält einen Kellerverschlag. Alle
Wasserleitungen sowie Elektroleitungen werden im Zuge der Hauserschließung
erneuert. 6. Sanitär
A.
Allgemeine Kelleranlage Alle Ver- und Entsorgungsleitungen werden im Keller
komplett erneuert. Die Ausführung der Wasserleitungen erfolgt in
isolierten Kupferleitungen. Die Entsorgungsleitungen werden aus SML-Rohr
erstellt. Die Hausversorgungsanschlüsse werden erneuert. B.
Steigestränge Alle
Zu- und Abwasserleitungen werden erneuert. Die exakte Position und Lage
des Verlaufs der Stränge wird gemäß den Wohnungsgrundrissen neu
geplant. Dieser Arbeitsumfang beinhaltet die Verlegung von
Kaltwasserleitungen von der Kellerverteilung bis zu jeder Mieteinheit
ein-schließlich der Strangentlüftung der Abwasserstränge über Dach. In
den Mieteinheiten werden die Zähleruhren für Kalt - und Warmwasser neu
montiert. Zur Ausführung kommen für Kalt- und Warm-wasserleitungen
Kupferrohre. Die Warmwasserleitungen werden gedämmt. Die
Abwasserleitungen werden zur Geräuschminderung in SML-Rohr ausgeführt. C.
Verteilung in den Wohnungen Es
werden in allen Wohnungen in den Bädern, WC-Anlagen und Küchen neue Zu-
und Abwasser-leitungen unter Putz erstellt. D.
Demontage Nach
Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Zu- und Abwasserleitungen
werden die alten Wasserleitungen sowie eventuell vorhandene Gasleitungen
demontiert und fachgerecht entsorgt. E.
Außenanlage Die
Gestaltung der Hofanlage erfolgt in enger Absprache mit den zuständigen
Behörden. Die
Wege zur Erschließung der einzelnen Bauteile, die über den Hof
erreichbar sind, erfolgt mittels Rasengittersteinen. 7. Heizung Das
Objekt wird über eine Bewag-Zentralheizung versorgt A.
Steigestränge und Wohnungsverteilung Die
Steigestränge aus Kupferrohr werden nach Festlegung der Projektierung
durch die Wohnungen, hauptsächlich in den Ecken der einzelnen Räume
verlegt. Die Steigestränge werden mit Rigips verkleidet. Von diesen
Steigesträngen erfolgt sichtbar über dem Fußboden oberhalb der
Sockelleisten, die Verteilung der Leitungen zu den Heizkörpern. Zum
Einbau gelangen weiß lackierte Plattenheizkörper mit gut regulier-baren
Thermostatventilen. 8. Energieversorgung A.
Allgemeine Kelleranlage Die
Elektroanlage wird gemäß den Richtlinien der Berliner Elektrizitätswerke
(BEWAG) zentralisiert. In diesen E-Räumen werden die zentralen Zähleranlagen
angelegt. Der Mieterteil erhält eine komplett neue Beleuchtung. Die
Leitungsführung wird sichtbar über Putz verlegt. Es werden ausreichend
Steckdosen eingebaut. Im
Zuge dieser Maßnahme werden jeweils die erforderlichen Telefon- und
Breitbandkabelanschlüsse (TV) verlegt, soweit diese noch nicht vorhanden
sind. B.
Treppenhäuser
Die
Stromzufuhr wird von den zentralen Zähleranlagen im Keller bis zum neuen
Sicherungskasten jeder Mieteinheit neu verlegt. Die Verlegung dieser
Leitungen erfolgt in den Treppenhäusern und in den Wohnungen unter Putz
(aufgrund behördlicher Auflagen kann es möglich sein, daß
Installations-schächte errichtet werden müssen). Es werden Leerrohre
verlegt, in denen die Fa. Telekom die Telefon-leitungen vom Keller bis zu
jeder Mieteinheit ziehen kann. In weiteren Leerrohren erfolgt die
Verkabe-lung der Klingelanlage. C.
Hofanlage
Über der Zugangstür des Eingangs wird eine Beleuchtung mit separater
und übergrei-fender Auslösung per Bewegungsmelder und Zeitschaltuhr
montiert. D.
Straßenseite
Über der Eingangstür zum Treppenhaus wird eine Außenleuchte
montiert. Auf diese Außenleuchte wird die Hausnummer mit Klebefolie
angebracht. Die Beleuchtung dieser Außen-lampen erfolgt über einen
Helligkeitssensor. Die Beleuchtungskörper sind sogenannte
„Energiespar-lampen“. E.
Gegensprechanlage
Das
Haus erhält eine neue Klingel- und Gegensprechanlage und pro Mieteinheit
eine Abhörstelle. F.
Wohnungen
In
jeder Wohnung wird ein neuer Sicherungskasten montiert. Dort werden die
neuen Zuleitungen vom Keller sowie die Verteilungen der Mieteinheiten
angeschlossen. Diese Zuleitungen sowie die Montage des Sicherungskastens
erfolgt unter Putz. Die
Elektroanlage in der Wohnung wird neu verlegt. Die ausführliche
Beschreibung ist unter Position 10. Arbeiten in den Wohnungen angegeben. G.
Breitbandanlage
Alle
Wohnungen erhalten in allen Wohnräumen einen Anschluss für Fernsehen und
Radio an die Breitbandanlage. H.
Demontage
Alle
Leitungsführungen, Beleuchtungskörper, Schalter, Sicherungskästen, Zähleranlagen
und derglei-chen in den Treppenhäusern, Durchgängen, Kellern und Außenanlagen
werden demontiert und entsorgt. 9. Tischlerarbeiten A.
Fenster Straßen- und Hofseite
Alle
Fenster werden durch neue Fenster mit einem KW-Wert von 1,4 komplett
erneuert.. Die Fenster im Gewerbe erhalten Jalousien. B.
Haus- und Eingangstüren der Mieteinheiten
Alle
Haus- und Eingangstüren, Hoftüren, Kellertüren sowie alle Türen der
Mieteinheiten werden, so-fern möglich, tischlermäßig überarbeitet. Die
Türen werden „gang- und schließbar“ gemacht und mit einheitlichen Drückergarnituren
versehen. Die Hauszugangstüren sowie die Hof- und Kellertüren er-halten
einen einheitlichen, passenden Zylinder, d.h. diese Türen werden
gleichschließend sein. C.
Tischlerarbeiten Treppenhaus
Die
Treppengeländer und Treppenstufen werden überprüft und beschädigte
Holzteile ausgebessert oder erneuert. An den Stellen, bei denen Geländerstäbe
fehlen oder zu stark beschädigt sind oder durch einfache Hölzer ersetzt
wurden, werden neue Traljen erstellt. 10. Arbeiten in den Wohnungen D.
Innenwände
Tragende
Innenwände bzw. Wohnungstrennwände werden mit Mauwerkstein gemäß
Statik in feuerbeständiger Ausführung (F 90) erstellt. Nichttragende Wände
werden in Ständerwerk mit Gipskartonplatten (GFK) oder leichtem
Mauerwerk, jeweils mindestens 10 cm stark (bei den Wänden der Bäder 12,5
cm) errichtet. Sollten
Wandaufbauten anderer Ausführungen verwendet werden, so werden die
Herstellerrichtlinien bzw. deren Zulassungen eingehalten. E.
Fußbodenbeläge
In
den Wohnräumen (Wohn- und Dielenbereichen) des Altbaubestandes werden die
vorhandenen Dielen abgeschliffen und lackiert. Nicht mehr verwendbare
Dielen werden durch neue Dielen ersetzt. Alle Wohnräume erhalten zum
Dielenboden passende Sockelleisten versehen . Küchen
und Bäder erhalten nach Untergrundvorbereitung einen Fliesenboden. F.
Küchen
Der
Arbeitsbereich wird mit einem Fliesenspiegel versehen. Der Boden wird
komplett gefliest. G.
Fliesen
Die
Bodenfliesen der Küche werden farblich dem Fliesenspiegel angepaßt. Bei
den Bädern werden auf der Wand und auf dem Boden Fliesen verlegt. Die Bäder
werden türhoch umlaufend gefliest und mit einer Bordüre versehen. Alle
Ecken (Ixel) werden dauerelastisch verfugt. Die Badewanne ist eingefliest.
( Materialpreis für Fliesen 16 €/m² netto) H.
Malerarbeiten
In
allen Räumen werden die Wände mit Rauhfaser tapeziert und deckend weiß
gestrichen. Die Decken werden weiß gestrichen. Alle sichtbaren Heizrohre
werden weiß lackiert. Sofern
in Wohnungen noch Stuck vorhanden ist, wird dieser überarbeitet und im
Zuge der Deckensa-nierung malermäßig endbehandelt. I.
Türen
Die
Wohnungseingangstüren werden, sofern vorhanden, tischlermäßig überarbeitet,
„gang- und schließbar“ gemacht, beschädigte Teile ausgebaut oder
erneuert sowie farblich endbehandelt. Fehlende
Wohnungseingangstüren werden durch neue ersetzt. Gleiches gilt für
Innentüren. G.
Sanitärobjekte Bei
den Bädern werden alte Objekte bzw. Armaturen rückgebaut und fachgerecht
entsorgt. Es werden neue Einbaubadewannen (eingefliest) oder Duschen in
weißer Farbe angeordnet bzw. eingebaut. Gleiches gilt für die wandhängenden
WC sowie für die Waschtische. Die jeweilige Anordnung der Objekte ist in
den Architektenplänen vorgegeben. Die Ausführung der Sanitärobjekte
erfolgt mit Markenfabrikaten (z. B. Ideal Standard oder KERAMAG). Die
Mischbatterien werden als Einhebelmischbatterien montiert (Fabrikat Ideal
Standard oder vergleichbar). H.
Frischwasser
Die
Warmwasserversorgung erfolgt über den WW-Speicher der Bewag-
Zentralheizung. I.
Energieversorgung
Jede
Wohnung erhält einen eigenen, im Zählerzentralisierungsraum
untergebrachten Elektrozähler (im Keller). Die Leitungen werden teilweise
in den Fußbodenhohlräumen oder Zwischendecken bzw. unter Putz in den Wänden
verlegt. Alle Räume erhalten je nach Raumgröße die nach den
VDE-Richtlinien erforderlichen Steckdosen sowie mindestens einen
Deckenauslaß zur
ausreichenden Beleuchtung. Die Küchen erhalten die erforderliche Anzahl
an Steckdosen sowie Anschlüsse für Kühlschrank, Dunstabzugshaube und
Geschirrspüler. Bei
den Bädern wird ein Decken- und Wandauslaß sowie Steckdosen bei den
Waschtischen und eine Steckdose für die Waschmaschine vorgegeben. Die
Absicherung erfolgt mit FI-Schutzschalter. Die
Planung erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN-Normen, den
VDE-Vorschriften, den VDE-Richtlinien und den Vorgaben der technischen
Anschlußbestimmungen der BEWAG. K.
Heizung
Die
Wohnungen erhalten eine Bewag-Zentralheizung. Die Ausführung erfolgt nach
der Wärmebedarfsberechnung. Es werden Plattenheizkörper weiß
endlackiert sowie mit stufenlos regelbaren Thermostatventilen verwendet. 11. Dachaufbau Das
Dach wird vor der Sanierung auf pflanzlichen und tierischen Befall
untersucht sowie vorbeugend mit für Menschen ungiftigen Stoffen bzw.
Chemikalien imprägniert. Alte bzw. nicht wiederverwendbare Bauteile
(Holz) werden durch neue ersetzt. Die alte Dacheindeckung wird vollständig
entfernt. Die neue Dacheindeckung erfolgt mittels Frankfurter Pfanne
(rot). Sogenannte Flachdachbereiche werden abgerissen, fachgerecht
entsorgt sowie in Form eines Weichdaches gedeckt. Alle
Kanten, Kehlen oder ähnliches werden mit Titanzinkblechen verwahrt. 12. Hofflächen Die
Hofflächen werden neu gestaltet. Die Arbeiten werden nach dem mit den Behörden
abzustimmenden Freiflächenplan ausgeführt. Das
gesamte Objekt erhält einen Müllplatz, der mittels einer Holzpergola
verdeckt wird. Vorhandene
Bepflanzung, sofern sie dafür geeignet ist, wird kultiviert. Abstellmöglichkeiten
für Fahrräder werden ebenfalls angelegt (Baustandort nach Vorgabe des
Architekten). 13. Allgemeine Angaben zu
Arbeiten im Altbau Bei
den Arbeiten im Altbaubereich ist zu berücksichtigen, daß bei Wänden,
Decken und Böden altbautypische Unebenheiten bestehen können. Diese
Unebenheiten wie z.B. ungerade Wände und geneigte Böden stellen keinen
Baumangel dar. 14. Haftungsvorbehalt Änderungen
in Konstruktion und Ausstattung sowie Wahl der Fabrikate bleiben
vorbehalten, soweit sie aus planerischen, technischen oder
beschaffungstechnischen Gründen oder durch technische Entwicklung,
bauliche Zweckmäßigkeit oder geänderten Vorschriften zweckmäßig oder
erforderlich sind und durch gleichwertige Leistung bzw. Materialien
ersetzt werden oder/und umweltmäßig bessere oder gleichwertige Lösungen
zur Anwendung kommen. Sollten bis zum Abschluß des Bauvorhabens Änderungen,
beispielsweise durch behördliche Auflagen, erforderlich sein, können
diese Änderungen ausgeführt werden. Die
Grundrisse sind nicht zur Maßentnahme geeignet. Architektonische
Ausstattungen in den Plänen, wie eventuell Möblierung, Bepflanzung, Geräte
der Spielwiese etc. sind nicht Gegenstand der Bau-beschreibung, sondern
dienen lediglich als Gestaltungsvorschläge.
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