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Baubeschreibung Koppenplatz
11/Linienstraße
Stand: 13.05.2003 Objektangaben
Das Grundstück
Koppenplatz 11/Linienstraße befindet sich in Berlin-Mitte. Es handelt
sich um ein 3geschossiges denkmalgeschütztes Eck-Vorderhaus mit einem
ausbaufähigen Dachgeschoss. Das
Objekt liegt auf einem Grundstück mit einer Fläche von ca. 4.161 m².
Das freistehende Grundstück zum Koppenplatz soll mit einem Neubau
bebaut werden. Baubeschreibung
1.
Allgemein A.
Angaben zum Haus Das Haus soll
umfassend modernisiert und instandgesetzt werden. Das Dachgeschoss wird zu
Wohnzwecken um- und ausgebaut. B.
Angaben zu den Bauausführungen Die Bauausführungen erfolgen nach
den anerkannten Regeln der Baukunst. Die Auflagen der Denkmalschutzbehörde
sind einzuhalten. Die Bauarbeiten erfolgen nach der Landesbauordnung, den
behördlichen Bestimmungen der Verwaltungs- und Bauaufsichtsbehörde, den
einschlägigen Gesetzen sowie nach den für das Bauvorhaben maßgeblichen
Bauvorschriften und Verordnungen. Die Bauarbeiten werden nach der
Baugenehmigung und der geprüften Statik ausgeführt. 2.
Fassaden A.
Straßenfassade Die Putzfassade wird in Abstimmung
mit der Denkmalschutzbehörde komplett saniert. Dabei werden lose Putzflächen entfernt und neu verputzt.
Defekte und fehlende Fassadenelemente wie Fensterstürze, Laibungen,
Gesimsbänder und vorhandener Bossenputz werden aufgearbeitet bzw. wieder
hergestellt. Die vorhandenen Blecharbeiten wie
Fensterbleche, Regenrinnen, Abdeckungen, Fallrohre, Schneefanggitter etc.
werden entfernt und aus Titanzinkblech neu erstellt. Der gesamte
Dachbereich wird neu eingeblecht. Als letzte Schicht (Wetterschicht)
erhält die Fassade einen mineralischen Anstrich. Der Farbton der Fassade
wird in Absprache mit den beteiligten Behörden und in Anlehnung an
historische Vorgaben festgelegt. Die
Fassade wird im Erdgeschoss mit einer Antigraffiti-Beschichtung versehen. B.
Hoffassaden Die gesamte Gestaltung der
Hoffassade wird mit der
Denkmalbehörde abgestimmt. Die vorhandene Struktur soll aufgearbeitet
bzw. wiederhergestellt werden. Wie am Vorderhaus erfolgt die
komplette Erneuerung der Regenrinnen, Einhänge, Fallrohre,
Schneefanggitter sowie Fensterbleche aus Titanzinkblech. Die Fassade erhält
einen mineralischen Anstrich, Farbton in Abstimmung mit den Behörden wie
vor. 3.
Durchgänge In den Durchgängen werden
alle über Putz liegenden Leitungen sowie alle Schalt- und Sicherungskästen
etc. entfernt und neu unter Putz verlegt. Eventuell lose oder beschädigte
Putzteile in den Durchgängen werden abgeschlagen und neu verputzt. Der gesamte Durchgang wird malermäßig endbehandelt. Hauseingangstüren, Hoftüren sowie
die Türen zu den Einheiten werden, wie unter Position 10. Tischlerarbeiten
beschrieben, überarbeitet. Alle Holzteile
werden geschliffen, grundiert und neu lackiert. Es erfolgt an den
Hauseingangs- und Hoftüren die Montage neuer bzw. Überarbeitung
vorhandener Drückergarnituren. Die Türen zu den Einheiten erhalten als
Drückergarnituren Schutzbeschläge. Das gesamte Haus erhält eine neue
Klingel- und Wechselsprechanlage mit Video-Überwachung. Die neu anzubringende
Briefkastenanlage wird an geeigneter Stelle errichtet. Evtl. erfolgt eine
zentrale Anordnung im Hofbereich. Der Betonboden in der Hofeinfahrt
wird entfernt und im Rahmen der Neubauerrichtung umgestaltet. Dies erfolgt
vorbehaltlich der Abstimmung und Genehmigung der beteiligten Behörden. 4.
Treppenhäuser Die vorhandenen Fenster werden , sofern zulässig, durch neue
Holz-Isolierglasfenster mit Sprossenteilung gemäß historischer Vorgabe
ersetzt, bzw. instandgesetzt,
sofern ein Austausch nicht zulässig sein sollte. Im Seitenflügel zur Linienstraße wird ein komplett neues Treppenhaus
gemäß der Architektenplanung eingebaut werden. Die bestehenden Treppenhäuser
in der Linienstraße werden in Teilbereichen erneuert, um ausreichende Durchgangshöhen erreichen zu können. Sämtliche, nicht ursprüngliche Treppenhäuser sollen ein einheitliches
Erscheinungsbild erhalten. Deshalb werden komplett neue Geländer aus Holz
eingebaut. Die Stufen werden ebenfalls in Ausführung Holz neu belegt . Abschließend werden die Treppenläufe und -podeste mit strapazierfähigen
Kokosläufern neu belegt. Die Wandflächen werden gespachtelt und gestrichen. Die Deckenflächen
werden gemäß Farbkonzept frisch gestrichen. Es erfolgt eine neue
Ausstattung mit Beleuchtungskörpern sowie mit Wohnungsklingeln und
Lichtschaltern. Alle Leitungen, Lehrrohre etc. werden unter Putz geführt.
Das bestehende Treppenhaus im Koppenplatz hat bereits historisch
verwertbare Geländer aus Stahlmessing. Diese sollen restauriert werden. 5. Keller
Die Kelleranlage wird entrümpelt.
Jeder Mieter im Bestand erhält einen Kellerverschlag. Die Kellerböden
werden überprüft, im Bereich von Beschädigungen ausgebessert oder
erneuert. Alle Wände und Decken der Kellergänge werden putzmäßig
saniert und geweißt. Die Kelleraußenwände werden
trockengelegt und erhalten, falls notwendig, eine Horizontalsperre gegen
aufsteigende Feuchtigkeit . Außenseitig wird im Zuge der Hofgestaltung
eine bituminöse Vertikalabdichtung eingebaut. 6 Wohneinheiten im Keller In der Bauvoranfrage noch nicht
angesprochen und somit noch nicht Bestandteil der derzeitigen
Architektenplanung ist die Nutzung von Wohneinheiten im Keller. Sollte
eine Genehmigung erfolgen, wird im Hofbereich durch Anböschung für eine
entsprechende Belichtung der Souterrainwohnung gesorgt werden. Sie werden
gemäß der Baubeschreibung (Arbeiten in den Wohnungen ) ausgestattet
werden. Hobbyräume werden verputzt und gestrichen. 7. Sanitär
A.
Allgemeine Kelleranlage Alle Ver- und Entsorgungsleitungen werden im Keller komplett erneuert.
Die Ausführung der Wasserleitungen erfolgt in isolierten
Kupferleitungen. Die Entsorgungsleitungen werden aus SML-Rohr erstellt.
Die Hausversorgungsanschlüsse werden erneuert. B.
Steigestränge Alle Zu- und Abwasserleitungen
werden erneuert. Die exakte Position und Lage des Verlaufs der Stränge
wird gemäß den Wohnungsgrundrissen neu geplant. Dieser Arbeitsumfang beinhaltet
die Verlegung von Kalt-/Warmwasserleitungen von der Kellerverteilung bis
zu jeder Mieteinheit einschließlich der Strangentlüftung der
Abwasserstränge über Dach. Die Mieteinheiten werden mit Kalt-
und Warmwasserzählern ausgestattet. Die Zähler werden durch einen
Messdienst montiert und gemietet. Zur Ausführung kommen für Kalt-
und Warmwasserleitungen Kupferrohre. Die Warmwasserleitungen werden gedämmt.
Die Abwasserleitungen werden zur Geräuschminderung in SML-Rohr ausgeführt. C.
Verteilung in den Wohnungen Es werden in allen Wohnungen in den
Bädern, WC-Anlagen und Küchen neue Zu- und Abwasserleitungen unter
Putz bzw. in Installationsschächten erstellt. D.
Demontage Die alten Versorgungsleitungen
werden demontiert und fachgerecht entsorgt. 8. Heizung Das Objekt wird über eine neue
Gaszentralheizung versorgt . A.
Steigestränge und Wohnungsverteilung Die Steigestränge aus Kupferrohr
werden nach Festlegung der Projektierung durch die Wohnungen, hauptsächlich
in den Ecken der einzelnen Räume verlegt. Von diesen Steigesträngen
erfolgt sichtbar über dem Fußboden oberhalb der Sockelleisten die
Verteilung der Leitungen zu den Heizkörpern. Zum Einbau gelangen weiß
lackierte Plattenheizkörper mit gut regulierbaren Thermostatventilen. 9. Energieversorgung A.
Allgemeine Kelleranlage Die Elektroanlage wird gemäß den
Richtlinien der Berliner Elektrizitätswerke (BEWAG) errichtet. Die
Zähleranlagen werden im Keller zentralisiert. Der Mieterteil erhält
eine neue Beleuchtungsanlage. Die Leitungsführung wird sichtbar über
Putz verlegt. Im Zuge dieser Maßnahme werden
jeweils die erforderlichen Leerrohre für Telefon- und TV-Kabelleitungen
verlegt. B.
Treppenhäuser
Die Stromzufuhr wird von den
zentralen Zähleranlagen im Keller bis zum neuen Sicherungskasten jeder
Mieteinheit neu verlegt. Die Verlegung dieser Leitungen erfolgt unter
Putz. Es werden Leerrohre verlegt, in denen die Telefonleitungen und
TV-Kabel vom Keller bis zu jeder Einheit eingezogen werden können. C.
Hofanlage
Über den Zugangstüren des Durchgangs und der Nebentreppenhäusern
werden Außenleuchten mit separater und übergreifender Auslösung per
Bewegungsmelder und Zeitschaltuhr montiert. D.
Straßenseite
Über den Eingangstüren werden Außenleuchten montiert. Die Einschaltung
dieser Außenlampen erfolgt über einen Helligkeitssensor. E.
Gegensprechanlage
Das Haus erhält eine neue Klingel-
und Gegensprechanlage mit Video-Überwachung und pro Einheit eine Abhörstelle
mit Bildschirm. F.
Wohnungen
In jeder Wohnung wird ein neuer
Sicherungskasten montiert. Dort werden die neuen Zuleitungen vom Keller
sowie die Verteilungen der Mieteinheiten angeschlossen. Diese Zuleitungen
sowie die Montage des Sicherungskastens erfolgt unter Putz. Die Elektroanlage in der Wohnung
wird neu verlegt. Die ausführliche Beschreibung ist unter Position 11.
„Arbeiten in den Wohnungen“ angegeben. G.
Kabelfernsehanlage
Die
Wohnungen erhalten in allen Wohn- und Schlafräumen einen Anschluß für
Kabelfernsehen und Radio. H.
Demontage
Alle alten Leitungsführungen,
Beleuchtungskörper, Schalter, Sicherungskästen, Zähleranlagen und
dergleichen in den Treppenhäusern, Durchgängen, Kellern und Außenanlagen
werden demontiert und entsorgt. 10. Tischlerarbeiten A.
Fenster Straßen- und Hofseite
Alle Fenster zur Straßenseite
werden tischlermäßig überarbeitet und instandgesetzt. Bei zu starken
Beschädigungen erfolgt ein Komplettaustausch und ein Nachbau in
denkmalgerechter Profilierung. Die einfachverglasten Fenster zur Hofseite
werden, sofern zulässig, komplett ausgetauscht und gegen
Holzisolierglasfenster mit einem K-Wert von mindestens 1,3 W/(m²K)
komplett erneuert. B.
Haus- und Eingangstüren der Mieteinheiten
Alle Haus- und Eingangstüren, Hoftüren,
Kellertüren sowie alle Türen der Mieteinheiten werden, sofern möglich,
tischlermäßig überarbeitet. Bei zu starken Beschädigungen erfolgt ein
Komplettaustausch und ein Nachbau in Anlehnung an den Bestand. Erhaltenswerte Drückergarnituren
an Hauseingangs- und Hoftüren werden überarbeitet bzw. andernfalls
erneuert. Die Türen zu den Einheiten erhalten als Drückergarnituren
Schutzbeschläge. Das Haus erhält eine neue Schließanlage.
11. Arbeiten in den Wohnungen A.
Innenwände
Neue tragende Wände werden in
Mauerwerk gemäß Statik in feuerbeständiger Ausführung (F 90) erstellt
und verputzt. Nichttragende Wände werden in Ständerwerk mit
Gipskartonbauplatten (GKB) bzw. Feuchtraumplatten (GKBi) oder leichtem
Mauerwerk errichtet. Eventuell
lose oder beschädigte Putzflächen auf vorhandenen Wänden werden
abgeschlagen und neu verputzt. Sollten
Wandaufbauten anderer Ausführungen verwendet werden, so werden die
Herstellerrichtlinien bzw. deren Zulassungen eingehalten. B.
Fußbodenbeläge
In
allen Wohn-, Schlaf und Dielenbereichen wird Echtholz-Stabparkett verlegt,
geschliffen und versiegelt. Passend zum Parkett erhalten die Räume
umlaufend entsprechende Sockelleisten. C.
Fliesen
Küchen und Bäder erhalten
Bodenfliesen. Die Bäder werden türhoch umlaufend gefliest und mit einer
Bordüre versehen. Die Küchen erhalten im Arbeitsbereich einen
Fliesenspiegel (Materialpreis für Fliesen ca. 16,00€ netto) Alle Wand
und Boden-ixel werden dauerelastisch verfugt. Die Badewannen einschl. der
Revisionsklappen werden eingefliest. D.
Malerarbeiten
In allen Räumen werden die Wände
glatt gespachtelt und deckend weiß gestrichen. Die Decken werden weiß
gestrichen. Alle sichtbaren Heizrohre werden weiß lackiert. Sofern in Wohnungen noch Stuck
vorhanden ist, wird dieser überarbeitet und im Zuge der Deckensanierung
malermäßig endbehandelt. E.
Türen
Die Wohnungseingangs- und Innentüren
werden, sofern vorhanden, tischlermäßig überarbeitet, „gang- und
schließbar“ gemacht, beschädigte Teile ausgebaut oder erneuert sowie
farblich endbehandelt. Fehlende Wohnungseingangstüren
werden durch neue ersetzt. Gleiches gilt für Innentüren. Alle neuen Eingangs- und
Wohnungsinnentüren werden mit einer Kassettenprofilierung in Anlehnung an
die vorhandenen Altbautüren versehen. F.
Sanitärobjekte
In den Bädern werden alte Objekte
bzw. Armaturen rückgebaut und fachgerecht entsorgt. Es werden neue
Einbaubadewannen (eingefliest) oder Duschen in weißer Farbe angeordnet
bzw. eingebaut. Gleiches gilt für die wandhängenden WC`s sowie für die
Waschtische. Die jeweilige Anordnung der Objekte ist in den Architektenplänen
vorgegeben. Die Ausführung der Sanitärobjekte erfolgt mit
Markenfabrikaten (z. B. Ideal Standard oder KERAMAG). Die Mischbatterien
werden als Einhebelmischbatterien montiert (Fabrikat Grohe oder vgl.) G.
Frischwasser
Die Warmwasserversorgung erfolgt über
den WW-Speicher der BEWAG-Zentralheizung, alternativ Gaszentralheizung mit
Warmwasserkessel. Die Ausführung erfolgt nach Wärmebedarfsrechnung. H.
Energieversorgung
Jede Wohnung erhält einen eigenen,
im zentralen Zählerraum untergebrachten, Elektrozähler (im Keller). Die
Leitungen werden in den Fußbodenhohlräumen oder Zwischendecken bzw.
unter Putz in den Wänden verlegt. Alle Räume einschließlich der Hobbyräume
im Kellergeschoß erhalten je nach Raumgröße die nach den
VDE-Richtlinien erforderlichen Steckdosen und Schalter (in weißer Farbe )
sowie mindestens einen Deckenauslaß
zur ausreichenden Beleuchtung. Die Küchen erhalten die
erforderliche Anzahl an Steckdosen sowie Anschlüsse für Kühlschrank,
Dunstabzugshaube und Geschirrspüler. Die Elektroanschlüsse für die
Waschmaschinen werden entsprechend der Architektenplanung angelegt. Die
Absicherung im Bad erfolgt mit FI-Schutzschalter. Jede Wohnung erhält einen Anschluß
an die Breitbandkabelanlage für Rundfunk und Fernsehen. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung
der einschlägigen DIN-Normen, den VDE-Vorschriften, den VDE-Richtlinien
und den Vorgaben der technischen Anschlußbestimmungen der GASAG. I.
Heizung
Die Wohnungen werden an die
GASAG-Zentralheizung angeschlossen, alternativ Gaszentralheizung. Die Ausführung
erfolgt nach der Wärmebedarfsberechnung. Es werden Plattenheizkörper,
weiß endlackiert, sowie mit stufenlos regelbaren Thermostatventilen
verwendet. Die erforderlichen
Heizkostenverteiler werden von einem Messdienst gemietet 12. Dachaufbau Das Dach wird vor der Sanierung auf
pflanzlichen und tierischen Befall untersucht sowie vorbeugend mit für
Menschen ungiftigen Stoffen bzw. Chemikalien imprägniert. Die
alten Dachstühle werden gemäß Baugenehmigungsplanung und statischer
Berechnungen verstärkt bzw. erneuert sowie nach gültiger Wärmeschutzverordnung
und EnEV gedämmt. Die alte
Dacheindeckung wird vollständig entfernt. Die neue Dacheindeckung erfolgt
mittels Falzziegeln , Format und Farbe in Abstimmung mit den beteiligten
Behörden. Sogenannte Flachdachbereiche werden abgerissen, fachgerecht
entsorgt sowie in Form eines Weichdaches gedeckt. Alle Kanten,
Kehlen, Wandanschlüsse und Mauerkronen werden mit Titanzinkblechen neu
verwahrt. Der Ausbau des Dachgeschosses zu
Wohnzwecken, wenn möglich mit offenen Galerien, erfolgt gemäß Baugenehmigungplanung. Angaben zur Bauausführungen sind
der anliegenden Baubeschreibung „Dachgeschossausbau“ zu entnehmen. 13. Hoffläche Der gesamte Hofbereich steht unter
Denkmalschutz. Die Arbeiten werden nach dem mit den Behörden
abzustimmenden Freiflächenplan ausgeführt. Insbesondere soll das Denkmal
der wilhelminischen Amalienstiftung versetzt werden. Der zentrale
Bodenbereich soll erneuert bzw. neu gestaltet werden. Die befestigten Flächen werden
hierbei komplett entsiegelt und neu aufgebaut. Das gesamte Objekt erhält einen Müllplatz
im Bereich Durchgang der Linienstraße. Vorhandene Bepflanzung soll,
insbesondere der vorhandene Baumbestand und sofern dafür geeignet,
kultiviert werden. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder,
Kinderspielgeräte und Sitzbänke werden ebenfalls angelegt (Baustandort
nach Vorgabe des Architekten). 14. Balkone Es wird in Abstimmung mit der
Denkmalbehörde versucht, Balkone am Objekt anzubringen. Gemäß
Bauvoranfrage in Gesprächen mit der Denkmalbehörde wird hier kurzfristig
die Möglichkeit der Anbringung und Genehmigungsfähigkeit geklärt
werden. 15. Allgemeine Angaben zu Arbeiten im Altbau Bei den Arbeiten im Altbaubereich
ist zu berücksichtigen, dass bei Wänden, Decken und Böden
altbautypische Unebenheiten bestehen können. Diese Unebenheiten wie z.B.
ungerade Wände und geneigte Böden stellen keinen Baumangel dar. 16. Haftungsvorbehalt Änderungen in Konstruktion und
Ausstattung sowie Wahl der Fabrikate bleiben vorbehalten, soweit sie aus
planerischen, technischen oder beschaffungstechnischen Gründen oder durch
technische Entwicklung, bauliche Zweckmäßigkeit oder geänderten
Vorschriften zweckmäßig oder erforderlich sind und durch gleichwertige
Leistung bzw. Materialien ersetzt werden oder/und umweltmäßig bessere
oder gleichwertige Lösungen zur Anwendung kommen. Sollten bis zum
Abschluss des Bauvorhabens Änderungen, beispielsweise durch behördliche
Auflagen, erforderlich sein, können diese Änderungen ausgeführt werden. Die Grundrisse
sind nicht zur Maßentnahme geeignet. Ausstattungen in den Plänen, wie
eventuell Möblierung, Bepflanzung, Geräte der Spielwiese etc. sind nicht
Gegenstand der Baubeschreibung, sondern dienen lediglich als
Gestaltungsvorschläge.
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