| Baubeschreibung | |
| Baubeschreibung Koppenplatz
      11/Linienstraße Stand: 13.05.2003 ObjektangabenDas Grundstück
      Koppenplatz 11/Linienstraße befindet sich in Berlin-Mitte. Es handelt
      sich um ein 3geschossiges denkmalgeschütztes Eck-Vorderhaus mit einem
      ausbaufähigen Dachgeschoss.  Das
      Objekt liegt auf einem Grundstück mit einer Fläche von ca. 4.161 m². 
      Das freistehende Grundstück zum Koppenplatz soll mit einem Neubau
      bebaut werden. Baubeschreibung1.     
      Allgemein A.     
      Angaben zum Haus Das Haus soll
      umfassend modernisiert und instandgesetzt werden. Das Dachgeschoss wird zu
      Wohnzwecken um- und ausgebaut. B.    
      Angaben zu den Bauausführungen Die Bauausführungen erfolgen nach
      den anerkannten Regeln der Baukunst. Die Auflagen der Denkmalschutzbehörde
      sind einzuhalten. Die Bauarbeiten erfolgen nach der Landesbauordnung, den
      behördlichen Bestimmungen der Verwaltungs- und Bauaufsichtsbehörde, den
      einschlägigen Gesetzen sowie nach den für das Bauvorhaben maßgeblichen
      Bauvorschriften und Verordnungen. Die Bauarbeiten werden nach der
      Baugenehmigung und der geprüften Statik ausgeführt. 2.     
      Fassaden A.     
      Straßenfassade Die Putzfassade wird in Abstimmung
      mit der Denkmalschutzbehörde komplett saniert. Dabei werden lose Putzflächen entfernt und neu verputzt.
      Defekte und fehlende Fassadenelemente wie Fensterstürze, Laibungen,
      Gesimsbänder und vorhandener Bossenputz werden aufgearbeitet bzw. wieder
      hergestellt. Die vorhandenen Blecharbeiten wie
      Fensterbleche, Regenrinnen, Abdeckungen, Fallrohre, Schneefanggitter etc.
      werden entfernt und aus Titanzinkblech neu erstellt. Der gesamte
      Dachbereich wird neu eingeblecht.  Als letzte Schicht (Wetterschicht)
      erhält die Fassade einen mineralischen Anstrich. Der Farbton der Fassade
      wird in Absprache mit den beteiligten Behörden und in Anlehnung an
      historische Vorgaben festgelegt.  Die
      Fassade wird im Erdgeschoss mit einer Antigraffiti-Beschichtung versehen. B.    
      Hoffassaden Die gesamte Gestaltung der
      Hoffassade wird  mit der
      Denkmalbehörde abgestimmt. Die vorhandene Struktur soll aufgearbeitet
      bzw. wiederhergestellt werden.  Wie am Vorderhaus erfolgt die
      komplette Erneuerung der Regenrinnen, Einhänge, Fallrohre,
      Schneefanggitter sowie Fensterbleche aus Titanzinkblech.  Die Fassade erhält
      einen mineralischen Anstrich, Farbton in Abstimmung mit den Behörden wie
      vor. 3.     
      Durchgänge In den  Durchgängen werden
      alle über Putz liegenden Leitungen sowie alle Schalt- und Sicherungskästen
      etc. entfernt und neu unter Putz verlegt. Eventuell lose oder beschädigte
      Putzteile in den Durchgängen werden abgeschlagen und neu verputzt. Der gesamte Durchgang wird malermäßig endbehandelt. Hauseingangstüren, Hoftüren sowie
      die Türen zu den Einheiten werden, wie unter Position 10. Tischlerarbeiten
      beschrieben, überarbeitet. Alle Holzteile
      werden geschliffen, grundiert und neu lackiert. Es erfolgt an den
      Hauseingangs- und Hoftüren die Montage neuer bzw. Überarbeitung
      vorhandener Drückergarnituren. Die Türen zu den Einheiten erhalten als
      Drückergarnituren Schutzbeschläge.  Das gesamte Haus erhält eine neue
      Klingel- und Wechselsprechanlage mit Video-Überwachung. Die neu anzubringende
      Briefkastenanlage wird an geeigneter Stelle errichtet. Evtl. erfolgt eine
      zentrale Anordnung im Hofbereich. Der Betonboden in der Hofeinfahrt
      wird entfernt und im Rahmen der Neubauerrichtung umgestaltet. Dies erfolgt
      vorbehaltlich der Abstimmung und Genehmigung der beteiligten Behörden.  4.     
      Treppenhäuser Die vorhandenen Fenster werden , sofern zulässig, durch neue
      Holz-Isolierglasfenster mit Sprossenteilung gemäß historischer Vorgabe
      ersetzt, bzw.  instandgesetzt,
      sofern ein Austausch nicht zulässig sein sollte. Im Seitenflügel zur Linienstraße wird ein komplett neues Treppenhaus
      gemäß der Architektenplanung eingebaut werden. Die bestehenden Treppenhäuser
      in der Linienstraße werden in Teilbereichen erneuert,  um ausreichende Durchgangshöhen erreichen zu können.  Sämtliche, nicht ursprüngliche Treppenhäuser sollen ein einheitliches
      Erscheinungsbild erhalten. Deshalb werden komplett neue Geländer aus Holz
      eingebaut. Die Stufen werden ebenfalls in Ausführung Holz neu belegt .  Abschließend werden die Treppenläufe und -podeste mit strapazierfähigen
      Kokosläufern neu belegt.  Die Wandflächen werden gespachtelt und gestrichen. Die Deckenflächen
      werden gemäß Farbkonzept frisch gestrichen. Es erfolgt eine neue
      Ausstattung mit Beleuchtungskörpern sowie mit Wohnungsklingeln und
      Lichtschaltern. Alle Leitungen, Lehrrohre etc. werden unter Putz geführt.
       Das bestehende Treppenhaus im Koppenplatz hat bereits historisch
      verwertbare Geländer aus Stahlmessing. Diese sollen restauriert werden. 5. KellerDie Kelleranlage wird entrümpelt.
      Jeder Mieter im Bestand erhält einen Kellerverschlag. Die Kellerböden
      werden überprüft, im Bereich von Beschädigungen ausgebessert oder
      erneuert. Alle Wände und Decken der Kellergänge werden putzmäßig
      saniert und geweißt.  Die Kelleraußenwände werden
      trockengelegt und erhalten, falls notwendig, eine Horizontalsperre gegen
      aufsteigende Feuchtigkeit . Außenseitig wird im Zuge der Hofgestaltung
      eine bituminöse Vertikalabdichtung eingebaut.  6 Wohneinheiten im Keller In der Bauvoranfrage noch nicht
      angesprochen und somit noch nicht Bestandteil der derzeitigen
      Architektenplanung ist die Nutzung von Wohneinheiten im Keller. Sollte
      eine Genehmigung erfolgen, wird im Hofbereich durch Anböschung für eine
      entsprechende Belichtung der Souterrainwohnung gesorgt werden. Sie werden
      gemäß der Baubeschreibung (Arbeiten in den Wohnungen ) ausgestattet
      werden. Hobbyräume werden verputzt und gestrichen. 7. SanitärA.     
      Allgemeine Kelleranlage Alle Ver- und Entsorgungsleitungen werden im Keller komplett erneuert.
      Die Ausführung der Wasserleitungen erfolgt in isolierten
      Kupferleitungen. Die Entsorgungsleitungen werden aus SML-Rohr erstellt.
      Die Hausversorgungsanschlüsse werden erneuert.  B.    
      Steigestränge Alle Zu- und Abwasserleitungen
      werden erneuert. Die exakte Position und Lage des Verlaufs der Stränge
      wird gemäß den Wohnungsgrundrissen neu geplant. Dieser Arbeitsumfang beinhaltet
      die Verlegung von Kalt-/Warmwasserleitungen von der Kellerverteilung bis
      zu jeder Mieteinheit einschließlich der Strangentlüftung der
      Abwasserstränge über Dach.  Die Mieteinheiten werden mit Kalt-
      und Warmwasserzählern ausgestattet. Die Zähler werden durch einen
      Messdienst montiert und gemietet.  Zur Ausführung kommen für Kalt-
      und Warmwasserleitungen Kupferrohre. Die Warmwasserleitungen werden gedämmt.
      Die Abwasserleitungen werden zur Geräuschminderung in SML-Rohr ausgeführt. C.    
      Verteilung in den Wohnungen Es werden in allen Wohnungen in den
      Bädern, WC-Anlagen und Küchen neue Zu- und Abwasserleitungen unter
      Putz bzw. in Installationsschächten erstellt.  D.    
      Demontage Die alten Versorgungsleitungen
      werden demontiert und fachgerecht entsorgt.   8. Heizung Das Objekt wird über eine neue
      Gaszentralheizung versorgt . A.     
      Steigestränge und Wohnungsverteilung Die Steigestränge aus Kupferrohr
      werden nach Festlegung der Projektierung durch die Wohnungen, hauptsächlich
      in den Ecken der einzelnen Räume verlegt. Von diesen Steigesträngen
      erfolgt sichtbar über dem Fußboden oberhalb der Sockelleisten die
      Verteilung der Leitungen zu den Heizkörpern. Zum Einbau gelangen weiß
      lackierte Plattenheizkörper mit gut regulierbaren Thermostatventilen.    9. Energieversorgung A.     
      Allgemeine Kelleranlage Die Elektroanlage wird gemäß den
      Richtlinien der Berliner Elektrizitätswerke (BEWAG) errichtet. Die 
      Zähleranlagen werden im Keller zentralisiert. Der Mieterteil erhält
      eine neue Beleuchtungsanlage. Die Leitungsführung wird sichtbar über
      Putz verlegt.  Im Zuge dieser Maßnahme werden
      jeweils die erforderlichen Leerrohre für Telefon- und TV-Kabelleitungen
      verlegt. B.    
      TreppenhäuserDie Stromzufuhr wird von den
      zentralen Zähleranlagen im Keller bis zum neuen Sicherungskasten jeder
      Mieteinheit neu verlegt. Die Verlegung dieser Leitungen erfolgt unter
      Putz. Es werden Leerrohre verlegt, in denen die Telefonleitungen und
      TV-Kabel vom Keller bis zu jeder Einheit eingezogen werden können.   C.    
      HofanlageÜber den Zugangstüren des Durchgangs und der Nebentreppenhäusern
      werden Außenleuchten mit separater und übergreifender Auslösung per
      Bewegungsmelder und Zeitschaltuhr montiert. D.    
      StraßenseiteÜber den Eingangstüren werden Außenleuchten montiert. Die Einschaltung
      dieser Außenlampen erfolgt über einen Helligkeitssensor.  E.    
      GegensprechanlageDas Haus erhält eine neue Klingel-
      und Gegensprechanlage mit Video-Überwachung und pro Einheit eine Abhörstelle
      mit Bildschirm. F.     
      WohnungenIn jeder Wohnung wird ein neuer
      Sicherungskasten montiert. Dort werden die neuen Zuleitungen vom Keller
      sowie die Verteilungen der Mieteinheiten angeschlossen. Diese Zuleitungen
      sowie die Montage des Sicherungskastens erfolgt unter Putz. Die Elektroanlage in der Wohnung
      wird neu verlegt. Die ausführliche Beschreibung ist unter Position 11.
      „Arbeiten in den Wohnungen“ angegeben. G.    
      KabelfernsehanlageDie
      Wohnungen erhalten in allen Wohn- und Schlafräumen einen Anschluß für
      Kabelfernsehen und Radio. H.    
      DemontageAlle alten Leitungsführungen,
      Beleuchtungskörper, Schalter, Sicherungskästen, Zähleranlagen und
      dergleichen in den Treppenhäusern, Durchgängen, Kellern und Außenanlagen
      werden demontiert und entsorgt. 10. Tischlerarbeiten A.     
      Fenster Straßen- und HofseiteAlle Fenster zur Straßenseite
      werden tischlermäßig überarbeitet und instandgesetzt. Bei zu starken
      Beschädigungen erfolgt ein Komplettaustausch und ein Nachbau in
      denkmalgerechter Profilierung. Die einfachverglasten Fenster zur Hofseite
      werden, sofern zulässig, komplett ausgetauscht und gegen
      Holzisolierglasfenster mit einem K-Wert von mindestens 1,3 W/(m²K)
      komplett erneuert.  B.    
      Haus- und Eingangstüren der MieteinheitenAlle Haus- und Eingangstüren, Hoftüren,
      Kellertüren sowie alle Türen der Mieteinheiten werden, sofern möglich,
      tischlermäßig überarbeitet. Bei zu starken Beschädigungen erfolgt ein
      Komplettaustausch und ein Nachbau in Anlehnung an den Bestand.  Erhaltenswerte Drückergarnituren
      an Hauseingangs- und Hoftüren werden überarbeitet bzw. andernfalls
      erneuert. Die Türen zu den Einheiten erhalten als Drückergarnituren
      Schutzbeschläge.  Das Haus erhält eine neue Schließanlage.
       11. Arbeiten in den Wohnungen A.     
      InnenwändeNeue tragende Wände werden in
      Mauerwerk gemäß Statik in feuerbeständiger Ausführung (F 90) erstellt
      und verputzt. Nichttragende Wände werden in Ständerwerk mit
      Gipskartonbauplatten (GKB) bzw. Feuchtraumplatten (GKBi) oder leichtem
      Mauerwerk errichtet.  Eventuell
      lose oder beschädigte Putzflächen auf vorhandenen Wänden werden
      abgeschlagen und neu verputzt. Sollten
      Wandaufbauten anderer Ausführungen verwendet werden, so werden die
      Herstellerrichtlinien bzw. deren Zulassungen eingehalten. B.    
      FußbodenbelägeIn
      allen Wohn-, Schlaf und Dielenbereichen wird Echtholz-Stabparkett verlegt,
      geschliffen und versiegelt. Passend zum Parkett erhalten die Räume
      umlaufend entsprechende Sockelleisten. C.    
      FliesenKüchen und Bäder erhalten
      Bodenfliesen. Die Bäder werden türhoch umlaufend gefliest und mit einer
      Bordüre versehen. Die Küchen erhalten im Arbeitsbereich einen
      Fliesenspiegel (Materialpreis für Fliesen ca. 16,00€ netto) Alle Wand
      und Boden-ixel werden dauerelastisch verfugt. Die Badewannen einschl. der
      Revisionsklappen werden eingefliest. D.    
      MalerarbeitenIn allen Räumen werden die Wände
      glatt gespachtelt und deckend weiß gestrichen. Die Decken werden weiß
      gestrichen. Alle sichtbaren Heizrohre werden weiß lackiert.  Sofern in Wohnungen noch Stuck
      vorhanden ist, wird dieser überarbeitet und im Zuge der Deckensanierung
      malermäßig endbehandelt. E.    
      TürenDie Wohnungseingangs- und Innentüren
      werden, sofern vorhanden, tischlermäßig überarbeitet, „gang- und
      schließbar“ gemacht, beschädigte Teile ausgebaut oder erneuert sowie
      farblich endbehandelt. Fehlende Wohnungseingangstüren
      werden durch neue ersetzt. Gleiches gilt für Innentüren. Alle neuen Eingangs- und
      Wohnungsinnentüren werden mit einer Kassettenprofilierung in Anlehnung an
      die vorhandenen Altbautüren versehen. F.     
       SanitärobjekteIn den Bädern werden alte Objekte
      bzw. Armaturen rückgebaut und fachgerecht entsorgt. Es werden neue
      Einbaubadewannen (eingefliest) oder Duschen in weißer Farbe angeordnet
      bzw. eingebaut. Gleiches gilt für die wandhängenden WC`s sowie für die
      Waschtische. Die jeweilige Anordnung der Objekte ist in den Architektenplänen
      vorgegeben. Die Ausführung der Sanitärobjekte erfolgt mit
      Markenfabrikaten (z. B. Ideal Standard oder KERAMAG). Die Mischbatterien
      werden als Einhebelmischbatterien montiert (Fabrikat Grohe oder vgl.) G.    
      FrischwasserDie Warmwasserversorgung erfolgt über
      den WW-Speicher der BEWAG-Zentralheizung, alternativ Gaszentralheizung mit
      Warmwasserkessel. Die Ausführung erfolgt nach Wärmebedarfsrechnung.  H.    
      EnergieversorgungJede Wohnung erhält einen eigenen,
      im zentralen Zählerraum untergebrachten, Elektrozähler (im Keller). Die
      Leitungen werden in den Fußbodenhohlräumen oder Zwischendecken bzw.
      unter Putz in den Wänden verlegt. Alle Räume einschließlich der Hobbyräume
      im Kellergeschoß erhalten je nach Raumgröße die nach den
      VDE-Richtlinien erforderlichen Steckdosen und Schalter (in weißer Farbe )
      sowie mindestens einen Deckenauslaß 
      zur ausreichenden Beleuchtung. Die Küchen erhalten die
      erforderliche Anzahl an Steckdosen sowie Anschlüsse für Kühlschrank,
      Dunstabzugshaube und Geschirrspüler.  Die Elektroanschlüsse für die
      Waschmaschinen werden entsprechend der Architektenplanung angelegt. Die
      Absicherung im Bad erfolgt mit FI-Schutzschalter.  Jede Wohnung erhält einen Anschluß
      an die Breitbandkabelanlage für Rundfunk und Fernsehen.  Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung
      der einschlägigen DIN-Normen, den VDE-Vorschriften, den VDE-Richtlinien
      und den Vorgaben der technischen Anschlußbestimmungen der GASAG. I.        
      HeizungDie Wohnungen werden an die
      GASAG-Zentralheizung angeschlossen, alternativ Gaszentralheizung. Die Ausführung
      erfolgt nach der Wärmebedarfsberechnung. Es werden Plattenheizkörper,
      weiß endlackiert, sowie mit stufenlos regelbaren Thermostatventilen
      verwendet.  Die erforderlichen
      Heizkostenverteiler werden von einem Messdienst gemietet 12. Dachaufbau Das Dach wird vor der Sanierung auf
      pflanzlichen und tierischen Befall untersucht sowie vorbeugend mit für
      Menschen ungiftigen Stoffen bzw. Chemikalien imprägniert.  Die
      alten Dachstühle werden gemäß Baugenehmigungsplanung und statischer
      Berechnungen verstärkt bzw. erneuert sowie nach gültiger Wärmeschutzverordnung
      und EnEV gedämmt.  Die alte
      Dacheindeckung wird vollständig entfernt. Die neue Dacheindeckung erfolgt
      mittels Falzziegeln , Format und Farbe in Abstimmung mit den beteiligten
      Behörden. Sogenannte Flachdachbereiche werden abgerissen, fachgerecht
      entsorgt sowie in Form eines Weichdaches gedeckt.  Alle Kanten,
      Kehlen, Wandanschlüsse und Mauerkronen werden mit Titanzinkblechen neu
      verwahrt. Der Ausbau des Dachgeschosses zu
      Wohnzwecken, wenn möglich mit offenen Galerien,  erfolgt gemäß Baugenehmigungplanung.  Angaben zur Bauausführungen sind
      der anliegenden Baubeschreibung „Dachgeschossausbau“ zu entnehmen. 13. Hoffläche Der gesamte Hofbereich steht unter
      Denkmalschutz. Die Arbeiten werden nach dem mit den Behörden
      abzustimmenden Freiflächenplan ausgeführt. Insbesondere soll das Denkmal
      der wilhelminischen Amalienstiftung versetzt werden. Der zentrale
      Bodenbereich soll erneuert bzw. neu gestaltet werden.  Die befestigten Flächen werden
      hierbei komplett entsiegelt und neu aufgebaut.  Das gesamte Objekt erhält einen Müllplatz
      im Bereich Durchgang der Linienstraße. Vorhandene Bepflanzung soll,
      insbesondere der vorhandene Baumbestand und sofern dafür geeignet,
      kultiviert werden. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder,
      Kinderspielgeräte und Sitzbänke werden ebenfalls angelegt (Baustandort
      nach Vorgabe des Architekten).  14. Balkone Es wird in Abstimmung mit der
      Denkmalbehörde versucht, Balkone am Objekt anzubringen. Gemäß
      Bauvoranfrage in Gesprächen mit der Denkmalbehörde wird hier kurzfristig
      die Möglichkeit der Anbringung und Genehmigungsfähigkeit geklärt
      werden. 15. Allgemeine Angaben zu Arbeiten im Altbau Bei den Arbeiten im Altbaubereich
      ist zu berücksichtigen, dass bei Wänden, Decken und Böden
      altbautypische Unebenheiten bestehen können. Diese Unebenheiten wie z.B.
      ungerade Wände und geneigte Böden stellen keinen Baumangel dar. 16. Haftungsvorbehalt Änderungen in Konstruktion und
      Ausstattung sowie Wahl der Fabrikate bleiben vorbehalten, soweit sie aus
      planerischen, technischen oder beschaffungstechnischen Gründen oder durch
      technische Entwicklung, bauliche Zweckmäßigkeit oder geänderten
      Vorschriften zweckmäßig oder erforderlich sind und durch gleichwertige
      Leistung bzw. Materialien ersetzt werden oder/und umweltmäßig bessere
      oder gleichwertige Lösungen zur Anwendung kommen. Sollten bis zum
      Abschluss des Bauvorhabens Änderungen, beispielsweise durch behördliche
      Auflagen, erforderlich sein, können diese Änderungen ausgeführt werden. Die Grundrisse
      sind nicht zur Maßentnahme geeignet. Ausstattungen in den Plänen, wie
      eventuell Möblierung, Bepflanzung, Geräte der Spielwiese etc. sind nicht
      Gegenstand der Baubeschreibung, sondern dienen lediglich als
      Gestaltungsvorschläge. 
 
 | |
|  vorherige Seite |  alle Objekte |  Objekt-Übersicht |  nächste Seite |