ELEKTROINSTALLATION
Zähler
und Unterverteiler befinden sich in der jeweiligen Wohneinheit. Es
ist die Anbindung an ein Antennenbreitbandkabel vorgesehen. Jede
Wohneinheit erhält eine Klingelanlage und ein beleuchtetes
Hausnummernschild.
Die
Elektroausstattung ist gemäß Ausstattungsstandort 2 HEA wie folgt
vorgesehen:
Schlaf‑/
Wohnraum
Kochen
Küche
Hausarbeitsraum
Bad
WC
Flur
Diele
Balkon
Terrasse
Abstellraum
Zur
Whg. gehörender
Keller‑/Bodenraum
Hobbyraum
|
Steckdosen
5
7
9
7
9
7
4
2
1
2
1
2
2
2
5
|
Leuchtenauslässe
2
2
3
2
3
2
3
1
2
2
1
1
1
2
2
|
Es
ist ein Leitungsnetz sowie Schalter-/Dosenprogramm (Flächenprogramm
in Titanweiß) der Firma Siemens oder glw. vorgesehen.
Die
Zählung des Stromverbrauches erfolgt für jede Einheit gesondert im
Keller der Gebäude.
FENSTER
Es
werden endbehandelte Holzfenster eingebaut. Die Anordnung erfolgt
gemäß Ausführungsplanung. Die Kellerfenster erhalten eine
Zwei-Scheiben-Isolierverglasung, die anderen Fenster
eine Isolierverglasung, k = 1,3. In den Dachgeschossen kommen
teilweise Dachfenster mit Schwingflügel, Fabrikat Velux oder glw.,
k = 1,7 zum Einsatz. Die Außenfensterbänke werden aus
Titanzinkblech oder Alu ausgeführt. Fensterinnenbänke werden ab EG
aus Naturstein gefertigt. Alle Fensterelemente sind in Dreh‑
bzw. Kippausführung.
TUREN
Die
Hauseingangstür wird als endbehandelte einbruchshemmende Holztür
gemäß DIN oder als einbruchshemmende Tür gemäß DIN 18103 mit
Stahlumfassungszarge Oberfläche farbig, entsprechend Ausführungsplanung
des Bauträgers ausgeführt. Die Innentüren bestehen aus Holzzarge
und Türblatt mit endlackiertem Holzfurnier heimischer Hölzer gemäß
Musterkollektion. Die Wohnzimmertür erhält einen
2/3-Glasausschnitt. Türgriffe, Schlüsselschilder und Türbeschläge
aus eloxiertem Leichtmetall, werden in moderner, heller, glatter
Form ausgeführt.
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HAUSTECHNISCHE
ANLAGE
Die
gesamte haustechnische Installation erfolgt gemäß dem aktuellen
Standart der Technik. Es kommen überwiegend Markenprodukte wie
Buderus, Keramag, Grohe ect. zum Einsatz.
HEIZUNGSANLAGE/WW‑BEREITUNG
Die
Gebäude werden auf der Grundlage von Gas über eine
2-Rohr-Anlage mit Stahl-Platten-Heizkörpern
beheizt. Die Heizkörper sind endlackiert und mit Thermostaten
individuell regulierbar. Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine
Gasheizung im Dachgeschoss, für jede Nutzungseinheit getrennt.
Gleichzeitig wird überdiese Anlage auch Warmwasser erzeugt. Dieses
wird in einem 70-Liter-Speicher vorgehalten.
FRISCHWASSERANLAGE
Die
Frischwasseranlage ist auf einen Nennwert von mindestens
5
bar ausgelegt. Anschlüsse für einen Geschirrspüler in der Küche
und eine Waschmaschine im Bad sind vorgesehen. Es wird ein Außenwasserhahn
mit Entleerungsventil installiert.
ENTWÄSSERUNGSANLAGE
Die
Entwässerungsleitungen aus HT-Rohr werden in den
erforderlichen Querschnitten (schallgedämmt) von den Sanitärobjekten
bis zum Keller bzw. Bodenplatte eingebaut. Im Keller werden die
Schmutzwasserrohre unterhalb der Kellerdecke bzw. an den Kellerwänden
verlegt.
BÄDER-
UND WC-AUSSTATTUNG
Die
Bäder erhalten je einen Waschtisch (ca. 60 cm) mit
Einhebelmischbatterie und ein Tiefwandhängendes Spülklosett mit Spülkasten,
Kunststoff-WC-Sitzgarnitur sowie eine Stahlkörperbadewanne,
ca. 75/170 cm. Ferner sind die Bäder mit einem Kristallspiegel, ca.
60/80 cm, einem Badehandtuchhalter und 2 Doppelhaken für Handtücher
ausgestattet.
AUSSENANLAGEN
Allen
Wohneinheiten sind Terrassen aus Betonbodenplatte oder
Keramikplatten, frostsicher verlegt, vorgelagert; Anordnung und Größe
gemäß Genehmigungsplanung, Hauswege aus Betonpflaster nach Außenanlagegestaltungsplan,
Abführung des anfallenden Oberflächenabwassers von Dachflächen in
Rigolen bzw, Sickerschächten, Briefkasten an der Sichtschutzmauer
oder freistehend.
SONSTIGES
Alle
Maße sind Zirka-Maße nach gegenwärtigen Planungsstand. Änderungen
aus Planung-, behördlichen, wirtschaftlichen und technischen
Gründen bleiben vorbehalten. Die Flächen sind den Zeichnungen zu
entnehmen. Die tatsächlichen Flächenmaße können bis zu +/-
3 % abweichen. Die in den Bauplänen eingetragenen
Einrichtungsgegenstände, Bepflanzungen etc. dienen nur der
Veranschaulichung und sind, sofern nicht in der Baubeschreibung erwähnt,
nicht Bestandteil des Lieferumfangs. Es gelten ausschließlich die
Bestimmungen des Kaufvertrages sowie die notariell beurkundete
Baubeschreibung. Bei Abweichung zwischen der Baubeschreibung und den
Bauzeichnungen ist die Baubeschreibung maßgebend. Von dieser
Ausstattungsbeschreibung
abweichend
sind Sonderwünsche möglich, bedürfen aber der schriftlichen
Abstimmung.
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