Baubeschreibung 2

ELEKTROINSTALLATION

Zähler und Unterverteiler befinden sich in der jeweiligen Wohneinheit. Es ist die Anbindung an ein Antennenbreitbandkabel vorgesehen. Jede Wohneinheit erhält eine Klingelanlage und ein beleuchtetes Hausnummernschild.

Die Elektroausstattung ist gemäß Ausstattungsstandort 2 HEA wie folgt vorgesehen:

 

Schlaf‑/
Wohnraum

Kochen
Küche

Hausarbeitsraum

Bad
WC

Flur

Diele

Balkon

Terrasse

Abstellraum

Zur Whg. gehörender
Keller‑/Bodenraum

Hobbyraum

Steckdosen

5
7
9

7
9

7

4
2

1

2

1

2

2

2

5

Leuchtenauslässe

2
2
3

2
3

2

3
1

2

2

1

1

1

2

2

Es ist ein Leitungsnetz sowie Schalter-/Dosenprogramm (Flächenprogramm in Titanweiß) der Firma Siemens oder glw. vorgesehen.

Die Zählung des Stromverbrauches erfolgt für jede Einheit gesondert im Keller der Gebäude.

FENSTER

Es werden endbehandelte Holzfenster eingebaut. Die Anordnung erfolgt gemäß Ausführungsplanung. Die Kellerfenster erhalten eine Zwei-Scheiben-Isolierverglasung, die anderen Fenster eine Isolierverglasung, k = 1,3. In den Dachgeschossen kommen teilweise Dachfenster mit Schwingflügel, Fabrikat Velux oder glw., k = 1,7 zum Einsatz. Die Außenfensterbänke werden aus Titanzinkblech oder Alu ausgeführt. Fensterinnenbänke werden ab EG aus Naturstein gefertigt. Alle Fensterelemente sind in Dreh‑ bzw. Kippausführung.

TUREN

Die Hauseingangstür wird als endbehandelte einbruchshemmende Holztür gemäß DIN oder als einbruchshemmende Tür gemäß DIN 18103 mit Stahlumfassungszarge Oberfläche farbig, entsprechend Ausführungsplanung des Bauträgers ausgeführt. Die Innentüren bestehen aus Holzzarge und Türblatt mit endlackiertem Holzfurnier heimischer Hölzer gemäß Musterkollektion. Die Wohnzimmertür erhält einen 2/3-Glasausschnitt. Türgriffe, Schlüsselschilder und Türbeschläge aus eloxiertem Leichtmetall, werden in moderner, heller, glatter Form ausgeführt.

HAUSTECHNISCHE ANLAGE

Die gesamte haustechnische Installation erfolgt gemäß dem aktuellen Standart der Technik. Es kommen überwiegend Markenprodukte wie Buderus, Keramag, Grohe ect. zum Einsatz.

HEIZUNGSANLAGE/WW‑BEREITUNG

Die Gebäude werden auf der Grundlage von Gas über eine 2-Rohr-Anlage mit Stahl-Platten-Heizkörpern beheizt. Die Heizkörper sind endlackiert und mit Thermostaten individuell regulierbar. Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Gasheizung im Dachgeschoss, für jede Nutzungseinheit getrennt. Gleichzeitig wird überdiese Anlage auch Warmwasser erzeugt. Dieses wird in einem 70-Liter-Speicher vorgehalten.

FRISCHWASSERANLAGE

Die Frischwasseranlage ist auf einen Nennwert von mindestens

5 bar ausgelegt. Anschlüsse für einen Geschirrspüler in der Küche und eine Waschmaschine im Bad sind vorgesehen. Es wird ein Außenwasserhahn mit Entleerungsventil installiert.

ENTWÄSSERUNGSANLAGE

Die Entwässerungsleitungen aus HT-Rohr werden in den erforderlichen Querschnitten (schallgedämmt) von den Sanitärobjekten bis zum Keller bzw. Bodenplatte eingebaut. Im Keller werden die Schmutzwasserrohre unterhalb der Kellerdecke bzw. an den Kellerwänden verlegt.

BÄDER- UND WC-AUSSTATTUNG

Die Bäder erhalten je einen Waschtisch (ca. 60 cm) mit Einhebelmischbatterie und ein Tiefwandhängendes Spülklosett mit Spülkasten, Kunststoff-WC-Sitzgarnitur sowie eine Stahlkörperbadewanne, ca. 75/170 cm. Ferner sind die Bäder mit einem Kristallspiegel, ca. 60/80 cm, einem Badehandtuchhalter und 2 Doppelhaken für Handtücher ausgestattet.

AUSSENANLAGEN

Allen Wohneinheiten sind Terrassen aus Betonbodenplatte oder Keramikplatten, frostsicher verlegt, vorgelagert; Anordnung und Größe gemäß Genehmigungsplanung, Hauswege aus Betonpflaster nach Außenanlagegestaltungsplan, Abführung des anfallenden Oberflächenabwassers von Dachflächen in Rigolen bzw, Sickerschächten, Briefkasten an der Sichtschutzmauer oder freistehend.

SONSTIGES

Alle Maße sind Zirka-Maße nach gegenwärtigen Planungsstand. Änderungen aus Planung-, behördlichen, wirtschaftlichen und technischen Gründen bleiben vorbehalten. Die Flächen sind den Zeichnungen zu entnehmen. Die tatsächlichen Flächenmaße können bis zu +/- 3 % abweichen. Die in den Bauplänen eingetragenen Einrichtungsgegenstände, Bepflanzungen etc. dienen nur der Veranschaulichung und sind, sofern nicht in der Baubeschreibung erwähnt, nicht Bestandteil des Lieferumfangs. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen des Kaufvertrages sowie die notariell beurkundete Baubeschreibung. Bei Abweichung zwischen der Baubeschreibung und den Bauzeichnungen ist die Baubeschreibung maßgebend. Von dieser Ausstattungsbeschreibung

abweichend sind Sonderwünsche möglich, bedürfen aber der schriftlichen Abstimmung.

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